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   LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04   

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LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04 (https://dejure.org/2005,43068)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.03.2005 - 6 O 29/04 (https://dejure.org/2005,43068)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. März 2005 - 6 O 29/04 (https://dejure.org/2005,43068)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 197/03

    Zulässige Systemumstellung bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    In einem weiteren Verfahren (6 O 197/03) hat die Beklagte mit Schriftsatz vom 22.12.2003 innerhalb der ihr gewährten Stellungnahmefrist Fiktivberechnungen nachgereicht.

    6 0 156/03, 6 0 352/03, 6 0 197/03, 6 0 286/03, 6 0 267/03, 6 0 271/03,.

    6 0 108/03 (371), 6 0 742/03 (396), 6 0 156/03 (393), 6 0 197/03 (360),.

    Damit erfolgt nämlich eine Benachteiligung insbesondere der jüngeren Versicherten unter den rentenfernen Jahrgängen gegenüber der sonstigen Gutschrift von Versorgungspunkten (Vgl. Urt.v. 30.01.2004 im Verfahren 6 O 197/03, juris-Dokument-Nr. KORE417622004; mit Anm. Kühn/Kontusch, ZTR 2004, 181-185, und Kühn, BetrAV 2004, 283-287).

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    e) Die praktische Umsetzung der Dreistufentheorie bereitet allerdings bei einem Gesamtversorgungssystem wie dem bisherigen der Beklagten Schwierigkeiten (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 ).

    Im Zusammenhang mit der Ablösung von Gesamtversorgungssystemen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. März 1987, Az. 3 AZR 64/84 , ausgeführt, dass die Fallgestaltungen mit halb- oder volldynamischen Versorgungszusagen betreffende Rechtsprechung auch auf die variable Entwicklung des Versorgungsbedarfs bei Gesamtversorgungssystemen übertragbar ist.

    Es bedarf auch keiner vertiefenden Erörterung, ob die gegenwärtige konjunkturelle Lage im Rahmen von Zyklen der Binnen- und Weltwirtschaft als zwar lange dauernd, aber letztlich als vorübergehend angesehen werden muss, so dass die gegenwärtige Lage jedenfalls für dauerhafte Kürzungen keine Rechtfertigung abgeben könnte (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 - Seite 5 und vom 17.03.1987 - 3 AZR 64/84 - Seite 8).

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    Soweit es lediglich das Satzungsrecht der Beklagten betrifft, hat der BGH im Urteil vom 27.09.2000 - IV ZR 140/99 - zur 28. Satzungsänderung ausgesprochen, dass ein Versicherter, der vor der Satzungsänderung in die Zusatzversorgung einbezogen worden war, darauf vertrauen durfte, dass die Beklagte die Satzung nicht in einer Weise ändern werde, die nachträglich zu einer erheblichen Verminderung seiner Bezüge aus der Zusatzversorgung führen würde (dort wegen Nichtanrechnung von Vordienstzeiten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor dem 03.10.1990 Verminderung von zumindest DM 1 914, 60 auf DM 205, 72 monatlich).

    Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Satzungsbestimmungen der Beklagten als Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form von Versicherungsbedingungen zu bewerten (vgl.z.B. Urteil vom 27.09.2000 - IV ZR 140/99 -).

  • LG Karlsruhe, 30.01.2004 - 6 O 125/03

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unangemessene Benachteiligung der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    6 0 125/03 (366), 6 0 286/03 (417), 6 0 267/03 (360) und 6 0 436/03 (380);.

    - Die Vorschriften für Rentennahe waren unmittelbar im Verfahren 6 0 18/04, 6 O 1000/03 und im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung entsprechend in den Verfahren 6 0 125/03 und 6 0 309/03 anzuwenden.

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem Beschluss vom 15.07.1998 zu § 18 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (im Folgenden: BetrAVG) im Beschluss vom 22.03.2000 (NJW 2000/3341 [BVerfG 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96] ) davon ausgegangen, dass die Beklagte ihre Satzung bis zum Ablauf des Jahres 2000 grundlegend erneuern müsse.

    Wie bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. März 2000, Az. 1 BvR 1136/96 , ausgeführt hat, handelt es sich bei der Regelung der Zusatzversorgung der Beklagten um eine hochkomplizierte Materie.

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    Möglicherweise wird sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalles feststellen lassen, ob ein Eingriff in eine erdiente Dynamik vorliegt (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.12.2001 -3 AZR 128/01 - unter l.2.c)aa)).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    Zwar gehören die rentennahen ebenso wie die rentenfernen Jahrgänge gewiss nicht zu der Rentengeneration, die vor dem 31.12.2000 in Rente gegangen ist (vgl. Urteil des BGH vom 26.11.2003 - IV ZR 186/02 - ).
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    Ungleichbehandlungen sind dabei in Kauf zu nehmen, solange davon nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 26, 265/275 f., st. Rspr.).
  • LG Magdeburg, 13.05.2004 - 6 O 162/04
    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    Urteile vom 22.10.2004: 6 O 162/04; 6 O 126/04; 6 O 166/04; 6 O 590/03;.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2005 - 6 O 29/04
    Bei den Rechtsverhältnissen zur Beklagten handelt es sich um einen Gruppenversicherungsvertrag zugunsten Dritter, bei dem nicht die einzelnen Versicherten, sondern ausschließlich die jeweiligen Arbeitgeber als Beteiligte der Beklagten als Versicherungsnehmer anzusehen sind (vgl. BGH VersR 1988/575 ff. [BGH 16.03.1988 - IVa ZR 154/87] ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • LG Karlsruhe, 18.06.2004 - 6 O 114/03
  • EuGH, 09.10.2001 - C-379/99

    Menauer

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • LG Ulm, 15.01.2004 - 6 O 150/03

    Einordnung der Verursachung eines Verkehrsunfalles infolge eines so genannten

  • LG Karlsruhe, 02.07.2004 - 6 O 1000/03

    Eingriff in eine erdiente Rentenanwartschaft eines im öffentlichen Dienst

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00

    Anspruch auf Versorgungsrente für Versicherte ; Tätigkeit im öffentlichen Dienst

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 11. März 2005 - 6 O 29/04 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.
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